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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON MASCHINEN UND GERÄTEN
1. Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner
- Der Vermieter stellt dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich:
- Den Mietgegenstand bestimmungsgemäß zu nutzen.
- Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Straßenverkehrsvorschriften zu beachten.
- Die vereinbarte Miete fristgerecht zu zahlen.
- Den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und bei Mietende gereinigt sowie vollgetankt zurückzugeben.
- Der Mieter hat dem Vermieter jederzeit den aktuellen Standort des Mietgegenstands mitzuteilen.
- Mit der Unterschrift oder Mietbeauftragung bestätigt der Mieter, dass er mindestens im Besitz der Führerscheinklasse BE und eines gültigen Baumaschinenbediener-Ausweises ist.
2. Übergabe des Mietgegenstandes und Verzug des Vermieters
- Der Mietgegenstand wird in einwandfreiem, betriebsbereitem und vollgetanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen übergeben.
- Bei Verzögerung der Übergabe kann der Mieter nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verzug weiterhin besteht.
3. Mängel bei Übergabe
- Der Mieter kann den Mietgegenstand vor Mietbeginn besichtigen und Mängel anzeigen.
- Erkennbare Mängel sind sofort schriftlich anzuzeigen. Später entdeckte Mängel sind unverzüglich zu melden.
- Der Vermieter beseitigt rechtzeitig angezeigte Mängel auf eigene Kosten oder stellt eine gleichwertige Alternative zur Verfügung.
- Lässt der Vermieter eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung ungenutzt verstreichen, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten.
4. Haftung des Vermieters
Schadenersatz kann der Mieter nur fordern bei:
- Grobem Verschulden des Vermieters.
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Personenschäden infolge Fahrlässigkeit.
- Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5. Mietpreis und Zahlung
- Die Miete basiert auf einer 8-Stunden-Tagesnutzung, Abrechnung erfolgt auf Basis einer 7-Tage-Woche.
- Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstands.
- Anlieferung und Abholung sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist zusätzlich zu entrichten.
- Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Nach 10 Tagen Verzug fallen gesetzliche Verzugszinsen an.
- Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen kann der Vermieter den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters zurückholen.
6. Pflichten des Mieters
- Der Mieter hat den Mietgegenstand sachgerecht zu nutzen, vor Überbeanspruchung zu schützen und regelmäßig warten zu lassen.
- Notwendige Inspektionen und Reparaturen sind unverzüglich anzukündigen.
- Wartungsarbeiten und Reparaturen bei ordnungsgemäßer Nutzung übernimmt der Vermieter.
7. Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit entstehen, sofern diese nicht durch den Vermieter zu vertreten sind.
- Personal des Mieters wird nur bei gesonderter Beauftragung in die Bedienung eingewiesen.
8. Beendigung der Mietzeit und Rückgabe
- Der Mieter muss die Rückgabe rechtzeitig ankündigen.
- Die Mietzeit endet, wenn der Mietgegenstand vollgetankt und gereinigt zurückgegeben wird.
- Erfolgt die Rückgabe nicht in vertragsgemäßem Zustand, werden die Wiederherstellungskosten in Rechnung gestellt.
9. Verletzung der Rückgabepflicht
- Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben, haftet der Mieter für die entstehenden Kosten.
- Der Mieter kann zur Zahlung eines Neuanschaffungspreises verpflichtet werden, wenn eine Reparatur nicht möglich ist.
10. Maschinenversicherung
Versichert sind unvorhergesehene Schäden durch:
- Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hochwasser, Kurzschluss, Überspannung.
- Die Entschädigungsgrenze ist der Wiederbeschaffungswert.
Selbstbeteiligung pro Schadensfall:
- Klein- und Gartengeräte: 1.000,00 €
- Radlader/Walzen/Dumper: 1.500,00 €
- Bagger/Traktoren/LKW/PKW/PKW-Anhänger: 2.500,00 €
11. Haftpflichtversicherung
- Während der Mietzeit haftet der Mieter für Schäden gegenüber Dritten.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unter 20 km/h unterliegen keiner gesetzlichen Haftpflichtversicherung.
12. Weitere Pflichten des Mieters
- Der Mietgegenstand darf nicht an Dritte weitergegeben oder verpfändet werden.
- Bei behördlichen Maßnahmen (Pfändung etc.) ist der Vermieter sofort zu informieren.
- Unfälle und Diebstähle sind sofort zu melden.
13. Kündigung
- Verträge mit fester Mietdauer sind grundsätzlich unkündbar.
- Bei Verträgen ohne feste Laufzeit gilt eine gestaffelte Kündigungsfrist.
- Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt.
14. Verlust des Mietgegenstands
- Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert.
15. Sonstige Bestimmungen
- Abweichungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person ist.