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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON MASCHINEN UND GERÄTEN

 




1. Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner


  1. Der Vermieter stellt dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung.
  2. Der Mieter verpflichtet sich:
  3. Den Mietgegenstand bestimmungsgemäß zu nutzen.
  4. Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Straßenverkehrsvorschriften zu beachten.
  5. Die vereinbarte Miete fristgerecht zu zahlen.
  6. Den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und bei Mietende gereinigt sowie vollgetankt zurückzugeben.
  7. Der Mieter hat dem Vermieter jederzeit den aktuellen Standort des Mietgegenstands mitzuteilen.
  8. Mit der Unterschrift oder Mietbeauftragung bestätigt der Mieter, dass er mindestens im Besitz der Führerscheinklasse BE und eines gültigen Baumaschinenbediener-Ausweises ist.



2. Übergabe des Mietgegenstandes und Verzug des Vermieters


  1. Der Mietgegenstand wird in einwandfreiem, betriebsbereitem und vollgetanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen übergeben.
  2. Bei Verzögerung der Übergabe kann der Mieter nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verzug weiterhin besteht.



3. Mängel bei Übergabe


  1. Der Mieter kann den Mietgegenstand vor Mietbeginn besichtigen und Mängel anzeigen.
  2. Erkennbare Mängel sind sofort schriftlich anzuzeigen. Später entdeckte Mängel sind unverzüglich zu melden.
  3. Der Vermieter beseitigt rechtzeitig angezeigte Mängel auf eigene Kosten oder stellt eine gleichwertige Alternative zur Verfügung.
  4. Lässt der Vermieter eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung ungenutzt verstreichen, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten.



4. Haftung des Vermieters


Schadenersatz kann der Mieter nur fordern bei:

  • Grobem Verschulden des Vermieters.
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  • Personenschäden infolge Fahrlässigkeit.
  • Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.



5. Mietpreis und Zahlung


  1. Die Miete basiert auf einer 8-Stunden-Tagesnutzung, Abrechnung erfolgt auf Basis einer 7-Tage-Woche.
  2. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstands.
  3. Anlieferung und Abholung sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet.
  4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist zusätzlich zu entrichten.
  5. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Nach 10 Tagen Verzug fallen gesetzliche Verzugszinsen an.
  6. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
  7. Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen kann der Vermieter den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters zurückholen.



6. Pflichten des Mieters


  1. Der Mieter hat den Mietgegenstand sachgerecht zu nutzen, vor Überbeanspruchung zu schützen und regelmäßig warten zu lassen.
  2. Notwendige Inspektionen und Reparaturen sind unverzüglich anzukündigen.
  3. Wartungsarbeiten und Reparaturen bei ordnungsgemäßer Nutzung übernimmt der Vermieter.



7. Haftung des Mieters


  1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit entstehen, sofern diese nicht durch den Vermieter zu vertreten sind.
  2. Personal des Mieters wird nur bei gesonderter Beauftragung in die Bedienung eingewiesen.



8. Beendigung der Mietzeit und Rückgabe


  1. Der Mieter muss die Rückgabe rechtzeitig ankündigen.
  2. Die Mietzeit endet, wenn der Mietgegenstand vollgetankt und gereinigt zurückgegeben wird.
  3. Erfolgt die Rückgabe nicht in vertragsgemäßem Zustand, werden die Wiederherstellungskosten in Rechnung gestellt.



9. Verletzung der Rückgabepflicht


  1. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben, haftet der Mieter für die entstehenden Kosten.
  2. Der Mieter kann zur Zahlung eines Neuanschaffungspreises verpflichtet werden, wenn eine Reparatur nicht möglich ist.



10. Maschinenversicherung


Versichert sind unvorhergesehene Schäden durch:

  • Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hochwasser, Kurzschluss, Überspannung.
  • Die Entschädigungsgrenze ist der Wiederbeschaffungswert.

Selbstbeteiligung pro Schadensfall:

  • Klein- und Gartengeräte: 1.000,00 €
  • Radlader/Walzen/Dumper: 1.500,00 €
  • Bagger/Traktoren/LKW/PKW/PKW-Anhänger: 2.500,00 €



11. Haftpflichtversicherung


  1. Während der Mietzeit haftet der Mieter für Schäden gegenüber Dritten.
  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unter 20 km/h unterliegen keiner gesetzlichen Haftpflichtversicherung.



12. Weitere Pflichten des Mieters


  1. Der Mietgegenstand darf nicht an Dritte weitergegeben oder verpfändet werden.
  2. Bei behördlichen Maßnahmen (Pfändung etc.) ist der Vermieter sofort zu informieren.
  3. Unfälle und Diebstähle sind sofort zu melden.



13. Kündigung


  1. Verträge mit fester Mietdauer sind grundsätzlich unkündbar.
  2. Bei Verträgen ohne feste Laufzeit gilt eine gestaffelte Kündigungsfrist.
  3. Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt.



14. Verlust des Mietgegenstands


  1. Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert.



15. Sonstige Bestimmungen


  1. Abweichungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person ist.